Schülerinnen und Schüler, die weder einen Bildungsgang der Berufsschule besuchen, noch einen Arbeitsvertrag oder eine Fördervereinbarung der Bundesagentur für Arbeit nachweisen können, erfüllen ihre Berufsschulpflicht im einjährigen Bildungsgang der Berufsfachschule.
Bildungsgangsdauer
1 Schuljahr
Ablauf des Bildungsganges
- maximal 24 Unterrichtsstunden in der Woche
- Orientierung, Information und Beratung über die verschiedensten Formen und Möglichkeiten einer Berufsausbildung
- bei aktiver Teilnahme besteht die Möglichkeit des Abschlusses mit der Berufsbildungsreife und für Schüler mit Berufsbildungsreife zu einem der erweiterten Berufsbildungsreife gleichgestellten Abschluss
Perspektiven
- Beginn einer Ausbildung
- Zugang zum Arbeitsmarkt